Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Scherrer AG – Bodenbelagsarbeiten
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Dienstleistungen und Werkleistungen der Scherrer AG, Fabrikstrasse 5, 4614 Hägendorf (nachfolgend „Auftragnehmer“). Dazu zählen Beratung, Lieferung und Verlegung von Bodenbelägen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsgrundlagen
Folgende Grundlagen sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses:
- Schriftlicher Vertrag / Auftragsbestätigung mündlich oder schriftlich
- Diese AGB
- Offerten, Pläne und technische Dokumentationen
- SIA-Normen, insbesondere SIA 118 und SIA 118/251
- ISP-Richtlinien (Parkett, Untergründe, Feuchtigkeit, Klimabedingungen)
- Herstellerangaben und Verarbeitungsvorschriften
Reihenfolge bei Widersprüchen:
- 1. Schriftlicher Vertrag
- 2. Auftragsbestätigung, mündlich oder schriftlich
- 3. SIA-Normen
- 4. ISP-Richtlinien
- 5. Diese AGB
3. Offerten und Preise
Offerten sind 30 Tage gültig. Preise verstehen sich netto, exkl. MwSt. Preisänderungen bleiben vorbehalten, insbesondere bei unvollständigen Angaben oder Mehraufwände. Eine mündliche Zusage bei der Offertenstellung gilt als Auftragsbestätigung.
4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher:
- belegreifer Untergrund gemäss SIA- und ISP-Normen
- freier Zugang zur Baustelle
- geeignete klimatische Bedingungen
Nicht erfüllte Voraussetzungen führen zu Zusatzaufwänden, die verrechnet werden.
5. Ausführung der Arbeiten
Die Arbeiten erfolgen nach Stand der Technik, nach SIA- und ISP-Richtlinien sowie nach Herstellerangaben. Zusatzarbeiten aufgrund nicht normgerechter Untergründe werden separat offeriert oder nach Aufwand verrechnet. Terminangaben sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich ein Fixtermin vereinbart wird.
6. Lieferung und Material
Material bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers. Materialtypische Eigenschaften von Holz- und Naturbelägen wie z. B. Farbunterschiede, Fugenbildung, Schwund usw. gelten nicht als Mängel. Bei Veloursteppichen kann es zu Shading-Effekten kommen, die keinen Mangel darstellen. Keine Haftung besteht für das Verschieben oder Ausräumen von Möbelstücken.
7. Abnahme
Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Nutzung gilt ebenfalls als Abnahme. Offensichtliche Mängel sind sofort zu melden. Mängelrügen richten sich vollständig nach den geltenden SIA-Normen. (2 Jahre offene Mängel, 5 Jahre verdeckte Mängel)
8. Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach SIA 118 und SIA 118/251. Fristen und Abläufe sind vollständig den SIA-Bestimmungen unterstellt. Ausgeschlossen sind Schäden durch falsche Nutzung, fehlende Pflege, Baufeuchte sowie mechanische Einwirkungen.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Folgeschäden sind im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
10. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzüge zahlbar. Akontozahlungen gemäss Baufortschritt sind möglich. Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren und Verzugszinsen erhoben werden.
11. Rücktritt und Kündigung
Bei Kündigung ohne Verschulden des Auftragnehmers sind bisherige Leistungen zu vergüten. Höhere Gewalt kann Terminverschiebungen oder Vertragsauflösungen rechtfertigen.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich zur Auftragsabwicklung genutzt und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.
13. Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers: 4614 Hägendorf.
Scherrer AG
Fabrikstrasse 5
4614 Hägendorf